Schengen-Visum für Studienkolleg: Wann es reicht, wann nicht, und wie du es richtig nutzt

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Martin
16 Min. Lesezeit
Schengen-Visum für Studienkolleg: Wann es reicht, wann nicht, und wie du es richtig nutzt

Drei Schengen-Szenarien rund ums Studienkolleg: Aufnahmeprüfung (ja), Familienbesuch (ja), Tourist-zu-Student wechseln (nein). Gebühren, Dokumente, Fristen.

Geprüft von Editorial-Team am 13. April 2026
Erstellt: 13. April 2026

Das Schengen-Visum taucht rund ums Studienkolleg in drei völlig verschiedenen Situationen auf — und wer sie durcheinanderwirft, verliert Monate. Kurz zusammengefasst: Du willst zur Aufnahmeprüfung eines Studienkollegs nach Deutschland reisen und hast noch kein Studienvisum? Ein Schengen-C-Visum reicht dafür aus — 80 Euro, maximal 90 Tage, Rückreise nach der Prüfung, dann nationaler Visum-Antrag (Typ D), sobald du eine Zusage hast. Deine Familie will dich während des Studienkollegs besuchen? Sie beantragt das Schengen-Besuchsvisum bei der deutschen Botschaft im Heimatland — mit deinem Einladungsschreiben und einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG, Bearbeitungszeit 2 bis 4 Wochen, Gebühr 80 Euro. Du denkst daran, als Tourist nach Deutschland einzureisen und dann dein Visum umzuschreiben? Das funktioniert nicht. Du musst Deutschland verlassen und das nationale Studienvisum im Ausland beantragen. Keine Ausnahmen.

Die zwei deutschen Visumtypen, die du kennen musst

Deutschland unterscheidet zwei grundlegend verschiedene Visumkategorien. Wer sie verwechselt, steht vor einem bürokratischen Problem ohne einfachen Ausweg.

MerkmalSchengen-C (Kurzaufenthalt)Nationales Visum Typ D (Langaufenthalt)
ZweckTourismus, Besuch, AufnahmeprüfungStudium, Sprachkurs > 90 Tage, Arbeit
Maximale Aufenthaltsdauer90 Tage in einem 180-Tage-ZeitraumKeine feste Grenze — richtet sich nach Kursdauer
Verlängerbar in Deutschland?Grundsätzlich neinJa, wird zur Aufenthaltserlaubnis umgewandelt
Übliche Gebühr80 Euro75 Euro
Ausgestellt vonDeutscher Botschaft / KonsulatDeutscher Botschaft / Konsulat
Erlaubt Studium?NeinJa
Erlaubt Arbeit?NeinJa, bis 120 Volltage oder 240 Halbtage pro Jahr
In Deutschland umwandelbar?Neinentfällt

Das Entscheidende: Das Schengen-C-Visum lässt sich in Deutschland zu nichts anderem umwandeln. Die Ausländerbehörde kann aus einem Schengen-Visum keine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke machen. Das ist deutsches Aufenthaltsrecht, und es gibt keine Schlupflöcher.

Fall 1: Du reist zur Aufnahmeprüfung des Studienkollegs nach Deutschland

Viele Studienkollegs verlangen eine persönliche Aufnahmeprüfung vor Ort. Du hast noch kein Studienvisum — das ist normal, weil du noch keine Zulassung hast. Für diese Reise ist das Schengen-C-Visum das richtige Dokument.

Welche Studienkollegs verlangen eine Prüfung vor Ort?

Nicht alle Studienkollegs bestehen auf einem persönlichen Erscheinen. Manche erlauben die Prüfung online oder schriftlich aus dem Ausland. Andere verlangen deine Anwesenheit in Deutschland. Die Regeln unterscheiden sich von Institution zu Institution und ändern sich von Jahr zu Jahr — frag direkt beim jeweiligen Studienkolleg nach.

Als grobe Orientierung: Staatliche Studienkollegs an großen Universitäten bieten häufiger Fernprüfungen an. Kleine oder besonders stark nachgefragte Einrichtungen bestehen eher auf dem persönlichen Termin. Manche nehmen die erste Runde online ab und laden dann nur die besten Bewerber zur Prüfung vor Ort ein.

Wenn das Studienkolleg deiner Wahl eine persönliche Prüfung verlangt, reist du mit Schengen-C-Visum. So läuft das ab:

Schritt für Schritt: Schengen-Visum für die Aufnahmeprüfung

Schritt 1 — Die Prüfungseinladung bekommen. Du bewirbst dich beim Studienkolleg. Wenn du zur Aufnahmeprüfung eingeladen wirst, erhältst du eine schriftliche Bestätigung mit Datum und Ort. Dieses Schreiben ist ein zentrales Dokument für deinen Visumsantrag.

Schritt 2 — Unterlagen zusammenstellen. Für das Schengen-C-Visum zum Prüfungszweck brauchst du typischerweise:

  • Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig)
  • Ausgefülltes Schengen-Visumsantragsformular
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (35 × 45 mm)
  • Prüfungseinladung des Studienkollegs (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Rückflugbuchung (zeigt, dass du planst, Deutschland wieder zu verlassen)
  • Finanznachweis: Kontoauszüge der letzten drei Monate oder Sperrkonto-Bestätigung (etwa 45 Euro pro Aufenthaltstag)
  • Reiseversicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckung für Krankheit und Notfall, gültig im gesamten Schengen-Raum
  • Unterkunftsnachweis in Deutschland (Hotelbuchung oder bestätigte Adresse)

Schritt 3 — Antrag bei der deutschen Botschaft oder VFS Global. In den meisten Ländern werden Schengen-Kurzzeitvisa über VFS Global bearbeitet, den externen Dienstleister der deutschen Botschaft. In manchen Ländern stellst du den Antrag direkt beim Generalkonsulat. Buche den Termin frühzeitig — Wartezeiten variieren von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.

Schritt 4 — Bearbeitungszeit abwarten. Schengen-Visa werden meist in 10 bis 15 Arbeitstagen bearbeitet. In manchen Ländern oder Stoßzeiten dauert es bis zu vier Wochen. Beantrage rechtzeitig vor deinem Prüfungstermin.

Schritt 5 — Hinreisen, Prüfung ablegen, zurückkehren. Dein Aufenthalt sollte dem Zweck angemessen sein: einige Tage vor der Prüfung anreisen, die Prüfung ablegen, innerhalb von 7 bis 14 Tagen abreisen.

Schritt 6 — Auf den Bescheid warten. Du reist nach Hause und wartest auf die Entscheidung des Studienkollegs. Bei einer Zusage erhältst du den Zulassungsbescheid. Das ist das Dokument, das du für den Antrag auf das nationale Studienvisum (Typ D) brauchst.

Schritt 7 — Nationales Studienvisum (Typ D) beantragen. Jetzt gehst du wieder zur deutschen Botschaft — diesmal mit Zulassungsbescheid, Sperrkonto-Bestätigung (11.904 Euro für das Jahr 2026) und den übrigen Standarddokumenten für das Studienvisum. Dieses Visum wird nach deiner Einreise bei der Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.

Beispiel: Kalani aus Auckland bekommt die Einladung zur Aufnahmeprüfung am Studienkolleg in Hannover. Er beantragt das Schengen-C-Visum, bucht einen Rückflug für 10 Tage, kauft eine Reiseversicherung und reicht seine Kontoauszüge ein. Er legt die Prüfung ab, besteht, fliegt zurück nach Neuseeland und stellt anschließend seinen Antrag auf das nationale Studienvisum. Gesamtkosten für die Prüfungsreise: rund 400 bis 700 Euro.

Visumfrei einreisen: Für manche Nationalitäten kein Schengen-Visum nötig

Bürgerinnen und Bürger bestimmter Länder können ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen — für bis zu 90 Tage. Dazu gehören Japan, Südkorea, USA, Kanada, Australien, Großbritannien, Brasilien, Argentinien, Chile und viele andere.

Wenn du einen solchen Pass hast, musst du für die Prüfungsreise kein Schengen-Visum beantragen. Du reist einfach mit deinem Reisepass ein.

Wichtig: Visumfreiheit ändert nichts an der Regel zur Statusänderung. Auch ohne Visum kannst du deinen Aufenthalt in Deutschland nicht in eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende umwandeln. Nach der Prüfung fährst du nach Hause, beantragst das nationale Studienvisum (Typ D) und reist dann mit dem richtigen Dokument ein.

Fall 2: Deine Familie will dich während des Studienkollegs besuchen

Du bist am Studienkolleg eingeschrieben. Deine Eltern, Geschwister oder dein Partner möchten dich besuchen. Das ist problemlos möglich — über ein gewöhnliches Schengen-C-Besuchsvisum.

Deine Familienangehörigen beantragen das Visum bei der deutschen Botschaft in ihrem Heimatland. Deine Aufgabe ist es, die Bewerbung mit zwei wichtigen Dokumenten zu unterstützen.

Das Einladungsschreiben

Verfasse ein formelles Einladungsschreiben. Es sollte enthalten:

  • Dein vollständiger Name und deine Adresse in Deutschland
  • Dein Studierendenstatus (eingeschrieben am Studienkolleg [Name], seit [Datum])
  • Der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Reisepassnummer des Besuchers
  • Dein Verwandtschaftsverhältnis (Mutter, Vater, Geschwister, Partner)
  • Die geplanten Besuchsdaten (von — bis)
  • Der Zweck: privater Familienbesuch
  • Eine Erklärung, wer welche Kosten übernimmt (du stellst die Unterkunft, oder der Besucher hat eigene Mittel)

Halte es sachlich und klar. Eine Seite reicht. Unterschreiben und datieren. Die Botschaft kann das Schreiben auf Deutsch verlangen — dann lass es von einem vereidigten Übersetzer übersetzen.

Die Verpflichtungserklärung (§ 68 AufenthG)

Die Verpflichtungserklärung ist eine formelle Erklärung, mit der du als Gastgeber garantierst, alle Kosten zu übernehmen, die während des Besuchs anfallen, falls der Besucher sie nicht selbst tragen kann. Das schließt Lebenshaltungskosten, medizinische Kosten und ggf. die Rückreise ein.

So beantragst du sie: Geh persönlich zur Ausländerbehörde deines Wohnorts mit:

  • Deinem Personalausweis oder deiner Aufenthaltserlaubnis
  • Deiner Anmeldebestätigung
  • Nachweis über deine finanziellen Mittel (Sperrkonto-Auszüge, Einkommen oder beides)
  • Einer Kopie des Reisepasses des Besuchers (Foto reicht)
  • Dem ausgefüllten Formular für die Verpflichtungserklärung (gibt es bei der Ausländerbehörde)

Kosten: 29 Euro (Verwaltungsgebühr, zahlbar direkt bei der Ausländerbehörde)

Gültigkeit: Die Verpflichtungserklärung ist bis zu sechs Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Sie muss dem Besucher vorliegen, bevor er seinen Visumsantrag einreicht — der Besucher nimmt das Original zur Botschaft mit.

Wichtig: Die Verpflichtungserklärung muss unterschrieben sein, bevor dein Familienmitglied den Visumsantrag stellt. Das geht nicht nachträglich.

Finanznachweis

Die Botschaft möchte sichergehen, dass der Besucher für seinen Aufenthalt ausreichend Mittel hat. Der allgemeine Richtwert liegt bei etwa 45 Euro pro Tag, plus Rückflugticket und Krankenversicherungsschutz.

Es gibt zwei Wege, das nachzuweisen:

  1. Du übernimmst es mit der Verpflichtungserklärung — dein Finanznachweis (Sperrkonto, Einkommen) zeigt, dass du den Besucher unterstützen kannst.
  2. Der Besucher hat eigene Mittel — Kontoauszüge der letzten drei Monate mit ausreichendem Guthaben.

In der Praxis wird oft beides eingereicht: du lieferst die Verpflichtungserklärung, und der Besucher legt trotzdem seine eigenen Kontoauszüge vor.

Reiseversicherung

Jede Person, die ein Schengen-Visum beantragt, braucht eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckungssumme, gültig im gesamten Schengen-Raum. Der Besucher schließt die Versicherung selbst ab — typischerweise eine Kurzzeit-Police für 20 bis 50 Euro.

Bearbeitungszeit und Gebühren

  • Bearbeitungszeit: 2 bis 4 Wochen (in Stoßzeiten bis zu 8 Wochen)
  • Visumsgebühr: 80 Euro für Erwachsene
  • Kinder unter 6 Jahren: kostenlos
  • Kinder von 6 bis 12 Jahren: 40 Euro (ermäßigt)

Deine Familie sollte den Antrag mindestens sechs Wochen vor der geplanten Einreise stellen, um genug Puffer zu haben.

Können sie mehrmals kommen?

Ja. Ein Schengen-Visum kann als Einzel- oder Mehrfacheinreise-Visum ausgestellt werden. Wenn dein Familienmitglied mehr als einmal im Jahr kommen möchte, kann es ein Mehrfacheinreise-Visum (gültig bis zu fünf Jahre, abhängig von der Passgültigkeit) beantragen. Das liegt im Ermessen der Botschaft und ist wahrscheinlicher, wenn der Besucher eine saubere Reisegeschichte hat und eine klare Verbindung zu dir besteht.

Beispiel: Farida studiert am Studienkolleg Köln. Ihre Eltern aus Usbekistan wollen sie drei Wochen lang besuchen. Farida geht zur Ausländerbehörde Köln, zahlt 29 Euro und holt die Verpflichtungserklärung. Dazu schreibt sie ein Einladungsschreiben. Ihre Eltern beantragen das Visum bei der deutschen Botschaft in Taschkent — mit beiden Dokumenten, eigenen Kontoauszügen und Reiseversicherung. Die Bearbeitung dauert drei Wochen. Sie kommen für 21 Tage — gut innerhalb der 90-Tage-Grenze.

Fall 3: Warum “als Tourist einreisen und dann wechseln” nicht funktioniert

Das ist das folgenschwerste Missverständnis. Manche Studierende — oder Leute, die sie beraten — glauben, man könne als Tourist nach Deutschland einreisen, sich am Studienkolleg anmelden und das Visum später klären. Das geht nicht.

Was das Gesetz sagt

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verlangt, dass du mit dem Visum einreist, das zu deinem tatsächlichen Aufenthaltszweck passt. Wenn du mit einem Schengen-Touristenvisum einreist und dabei vorhast zu studieren, stimmt dein angegebener Zweck (Tourismus) nicht mit deinem echten Zweck (Studium) überein. Das gilt als unrichtiger Einreisezweck und kann als Visumsbetrug bewertet werden.

Was die Ausländerbehörde dir sagen wird

Wenn du in Deutschland mit einem Schengen-Visum ankommst und dann zur Ausländerbehörde gehst, um eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke zu beantragen, wird man dir sagen, dass du ausreisen musst. Die Ausländerbehörde ist gesetzlich nicht befugt, ein Schengen-C-Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln. Diese Möglichkeit existiert im deutschen Recht einfach nicht.

Die Konsequenzen

  1. Du musst Deutschland verlassen und das nationale Studienvisum (Typ D) bei einer deutschen Botschaft im Ausland beantragen. Das kostet Monate.
  2. Zukünftige Visumsanträge werden belastet. Wenn die Botschaft feststellt, dass du mit einem falschen angegebenen Zweck eingereist bist, kann das gegen dich verwendet werden. Ein dokumentierter falscher Einreisezweck ist ein Standardablehnungsgrund für künftige Visumsanträge.
  3. Dein Studienkolleg-Platz kann weg sein. Die Zeit, die du für Ausreise und Neuantrag brauchst, übersteigt möglicherweise den Semesterbeginn. Du verlierst deinen Platz.

Die einzige Ausnahme, die es wert ist zu erwähnen

Bürger bestimmter Länder (vor allem USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea, Großbritannien) können unter bestimmten Bedingungen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne vorher ein nationales Visum zu haben. Das ist eine enge Ausnahme für bestimmte visumfreie Staatsangehörige — kein allgemeiner Grundsatz. Wenn du nicht sicher bist, ob das auf dich zutrifft, geh davon aus, dass es nicht zutrifft und beantrage das Studienvisum vor der Einreise.

Die 90/180-Tage-Regel im Schengen-Raum

Wenn du ein Schengen-C-Visum nutzt — für eine Prüfungsreise oder anderes — musst du diese Regel kennen.

Die Regel: Du darfst in einem rollierenden 180-Tage-Zeitraum maximal 90 Tage im Schengen-Raum verbringen. „Schengen-Raum” bedeutet alle Schengen-Staaten zusammen: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Österreich, Tschechien und mehr.

Rollierend: Das ist kein Kalenderjahr. Das 180-Tage-Fenster bewegt sich fortlaufend. Jeder Tag, den du im Schengen-Raum bist, zählt. Jeder Tag außerhalb des Schengen-Raums zählt nicht.

Was das für Prüfungsreisende bedeutet: Wenn du vor zwei Monaten 30 Tage in Frankreich warst, zählen diese 30 Tage zu deinem Limit. Wenn du dann für 14 Tage zur Aufnahmeprüfung nach Deutschland reist, hast du 44 Tage verbraucht und noch 46 Tage übrig.

Was das für Familienbesuche bedeutet: Wenn dein Familienmitglied im April drei Wochen zu Besuch war und im Juli wieder kommen will, musst du nachrechnen, wie viele Tage noch übrig sind.

Es gibt kostenlose Online-Rechner, mit denen du deine Schengen-Tage prüfen kannst. Zähle sorgfältig. Ein Überschreiten der 90-Tage-Grenze führt zu einem Einreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum — in der Regel 1 bis 3 Jahre — und beschädigt künftige Visumsanträge erheblich.

Checkliste: Dokumente für das Schengen-C-Visum

Für die Prüfungsreise (Aufnahmeprüfung)

  • Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate Restgültigkeit nach Rückreise)
  • Ausgefülltes Schengen-Visumsantragsformular
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (35 × 45 mm)
  • Prüfungseinladung des Studienkollegs (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Rückflugbuchung
  • Unterkunftsnachweis (Hotelbuchung oder bestätigte Adresse)
  • Reiseversicherung (mind. 30.000 Euro Deckung)
  • Finanznachweis: Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sperrkonto-Bestätigung (ca. 45 Euro pro Aufenthaltstag)

Für den Familienbesuch (Antrag des Besuchers)

  • Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate Restgültigkeit nach Rückreise)
  • Ausgefülltes Schengen-Visumsantragsformular
  • Biometrisches Passfoto
  • Dein Einladungsschreiben (als Gastgeber in Deutschland)
  • Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG — Original, vorher bei der Ausländerbehörde ausgestellt
  • Eigene Finanznachweise des Besuchers: Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Reiseversicherung (mind. 30.000 Euro Deckung)
  • Verwandtschaftsnachweis bei Familienmitgliedern (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde — ggf. übersetzt)

Länder ohne Visumpflicht: Wer kein Schengen-Visum braucht

Bürger dieser Länder können ohne Visum für bis zu 90 Tage in den Schengen-Raum einreisen:

Amerika: USA, Kanada, Brasilien, Argentinien, Chile, Mexiko (und weitere) Asien-Pazifik: Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Singapur Europa (außerhalb Schengen): Großbritannien, Andorra, Monaco Andere: Israel, Vereinigte Arabische Emirate und weitere

Was das für Prüfungsreisen bedeutet: Diese Studierenden können für die Aufnahmeprüfung ohne Visumsantrag nach Deutschland einreisen.

Was das NICHT ändert: Du kannst deinen visumfreien Aufenthalt trotzdem nicht in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umwandeln. Nach der Prüfung reist du nach Hause, beantragst das Studienvisum (Typ D) und kommst dann mit dem richtigen Dokument zurück.

Für Familienbesuche: Wenn dein Familienmitglied einen visumfreien Pass hat, braucht es kein Schengen-Visum und damit auch keine Verpflichtungserklärung für einen Visumsantrag. Es kann einfach mit dem Reisepass einreisen. Trotzdem kannst du die Verpflichtungserklärung als Absicherung vorbereiten — bei Grenzfragen kann sie nützlich sein.

Kosten und Fristen im Vergleich

Schengen-C (Kurzaufenthalt)Nationales Visum Typ D (Studium)
Gebühr80 Euro75 Euro
Maximale Aufenthaltsdauer90 Tage / 180-Tage-FensterDauer des Studiums
Bearbeitungszeit10–30 Arbeitstage4–12 Wochen
Ausgestellt vonDeutsche Botschaft / VFSDeutsche Botschaft / Konsulat
Gibt Aufenthaltserlaubnis?NeinJa (bei Ausländerbehörde nach Einreise)
Arbeit erlaubt?NeinJa, 120 Volltage / 240 Halbtage pro Jahr
In Deutschland umwandelbar?Neinentfällt
Für Aufnahmeprüfung geeignet?Jaentfällt (noch keine Zulassung)
Für Studium geeignet?NeinJa

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

1. Als Tourist einreisen und planen, das Visum zu wechseln. Das ist der folgenreichste Fehler. Der angegebene Zweck muss dem echten Zweck entsprechen. Ein falscher Einreisezweck ist ein Ablehnungsgrund für künftige Visumsanträge.

2. Die 90-Tage-Grenze im Schengen-Raum überschreiten. Zähle alle Tage, die du in Schengen-Ländern verbracht hast. Ein Tag zu viel kann zu einem Einreiseverbot führen.

3. Die Reiseversicherung für den Familienbesuch vergessen. Sie ist Pflicht (mind. 30.000 Euro Deckung). Ohne sie wird der Visumsantrag abgelehnt.

4. Die Verpflichtungserklärung erst nach dem Visumsantrag ausstellen. Das Original muss dem Besucher vorliegen, bevor er den Antrag einreicht. Stelle sie so früh wie möglich aus — rechne mindestens 2 Wochen ein.

5. Die Bearbeitungszeit für das Besuchsvisum unterschätzen. Plant mindestens 6 bis 8 Wochen vor der Einreise — besonders im Sommer (Juni–August) und um die Feiertage.

6. Glauben, dass visumfreie Einreise das Umschreiben in ein Studienvisum erlaubt. Tut es nicht. Visumfreiheit gilt nur für Tourismus und Kurzbesuche. Studium erfordert das nationale Visum Typ D.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit einem Schengen-Visum zur Aufnahmeprüfung reisen?

Ja. Das Schengen-C-Visum — als Touristen- oder Besuchsvisum — ist das richtige Dokument für eine Prüfungsreise. Du beantragst es bei der deutschen Botschaft oder VFS Global in deinem Heimatland, legst die Prüfungseinladung des Studienkollegs vor und erhältst das Visum für die Dauer deines Aufenthalts. Nach der Prüfung fährst du zurück. Bei einer Zusage des Studienkollegs beantragst du dann das nationale Studienvisum (Typ D).

Kann ich mein Schengen-Visum in Deutschland in ein Studienvisum umwandeln?

Nein. Die Ausländerbehörde kann ein Schengen-C-Visum nicht in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umwandeln. Das deutsche Aufenthaltsrecht verlangt, dass du Deutschland verlässt und das richtige Visum (Typ D) bei einer deutschen Botschaft im Ausland beantragst. Ein Versuch, in Deutschland umzuschreiben, kostet Zeit und kann künftige Anträge belasten.

Was kostet eine Verpflichtungserklärung?

29 Euro. Diese Verwaltungsgebühr zahlst du direkt bei deiner Ausländerbehörde, wenn du das Formular einreichst. Der Betrag gilt bundesweit, kleine Abweichungen durch zusätzliche Verwaltungskosten sind möglich — frag vorher bei deiner Behörde nach.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Schengen-Besuchsvisums?

Typischerweise 2 bis 4 Wochen. In der Hauptreisezeit (Sommer, Weihnachten) kann es 6 bis 8 Wochen dauern. Stell den Antrag mindestens 6 Wochen vor der geplanten Einreise.

Kann meine Familie während des Studienkollegs mehrmals kommen?

Ja. Sie können ein Mehrfacheinreise-Schengen-Visum beantragen, das mehrere Einreisen über einen festgelegten Zeitraum (in der Regel 1 bis 5 Jahre) erlaubt. Die Botschaft entscheidet, ob Einzel- oder Mehrfacheinreise. Eine saubere Reisegeschichte und eine nachvollziehbare Verbindung zu dir als Gastgeber erhöhen die Chancen auf ein Mehrfacheinreise-Visum.

Brauche ich ein Schengen-Visum als Bürger Japans, Südkoreas oder der USA?

Nein — Bürger dieser Länder (und vieler weiterer) können ohne Visum für bis zu 90 Tage in den Schengen-Raum einreisen. Für Familienbesuche oder die Prüfungsreise brauchen sie kein Visum. Das ändert aber nichts daran, dass Studierende danach das nationale Studienvisum (Typ D) brauchen.

Was passiert, wenn ich mit Schengen einreise und länger bleibe?

Ein Überschreiten der 90-Tage-Grenze gilt als illegaler Aufenthalt. Folgen sind ein mögliches Einreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum (typischerweise 1 bis 3 Jahre), eine Geldbuße und negative Einträge im Visa-Informationssystem, die alle künftigen europäischen Visumsanträge belasten.

Was ist der Unterschied zwischen Schengen-C und dem nationalen Visum Typ D?

Das Schengen-C ist ein Kurzaufenthaltsvisum für bis zu 90 Tage, genutzt für Tourismus, Familienbesuche oder Einzelveranstaltungen wie Aufnahmeprüfungen. Das nationale Visum Typ D ist ein Langaufenthaltsvisum für mehr als 90 Tage, genutzt für Studium, Arbeit oder Familiennachzug. Das D-Visum wird nach der Einreise bei der Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Beide Kategorien sind rechtlich vollständig getrennt.

Kann ich mit einem Schengen-Visum arbeiten oder studieren?

Nein. Das Schengen-C-Visum erlaubt weder Beschäftigung noch eine reguläre Immatrikulation. Das Ablegen einer Aufnahmeprüfung ist erlaubt, weil es ein einmaliges Ereignis ist, keine Einschreibung. Wer auf einem Schengen-Visum arbeitet oder als Student beginnt, verletzt die Visumsbedingungen.

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