Sperrkonto fürs Studienkolleg: Der komplette Guide (2026)

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Martin
15 Min. Lesezeit
Sperrkonto fürs Studienkolleg: Der komplette Guide (2026)

Sperrkonto für das Studienkolleg eröffnen: Pflichtbetrag (11.904 EUR), Schritt-für-Schritt-Anleitung, monatliche Auszahlung, Visa-Tipps und was nach der Ankunft passiert.

Erstellt: 27. März 2026

Das Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto, mit dem du der deutschen Botschaft nachweist, dass du dir das Leben in Deutschland für ein Jahr leisten kannst. Du zahlst 11.904 EUR ein (Stand 2026), und nach deiner Ankunft in Deutschland werden monatlich 992 EUR für deine Lebenshaltungskosten freigegeben. Den Gesamtbetrag auf einmal abheben? Geht nicht — genau das ist der Sinn. Das Konto stellt sicher, dass dir während deines Studienkolleg-Jahres nicht das Geld ausgeht.

Jeder Nicht-EU-Student, der ein deutsches Studienvisum beantragt, braucht ein Sperrkonto. Kein Sperrkonto, kein Visum. Dieser Guide erklärt dir Schritt für Schritt, wie das Konto funktioniert, wie du es eröffnest, was du zur Botschaft mitbringst und was nach der Landung in Deutschland passiert.

Was ist ein Sperrkonto — und warum brauchst du es?

Ein Sperrkonto ist ein eingeschränktes Sparkonto bei einer deutschen Bank. “Sperr” bedeutet “gesperrt” — das Geld liegt auf dem Konto, und du kannst erst nach deiner Ankunft in Deutschland in festen monatlichen Raten darauf zugreifen. Der deutsche Staat nutzt diesen Mechanismus, um sicherzustellen, dass internationale Studierende ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ohne auf Erwerbsarbeit oder Sozialleistungen angewiesen zu sein.

Die rechtliche Grundlage ist § 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Die deutsche Botschaft verlangt im Rahmen des Visumantrags einen Finanzierungsnachweis. Das Sperrkonto ist die gängigste und am weitesten akzeptierte Methode, diesen Nachweis zu erbringen.

Wer braucht ein Sperrkonto?

StudentengruppeSperrkonto erforderlich?
Nicht-EU/EWR-Studierende mit VisumsantragJa — Pflicht
EU/EWR-Studierende (inkl. Schweiz, Norwegen, Island)Nein
Studierende mit Verpflichtungserklärung eines SponsorsNein (Sperrkonto ist aber oft einfacher)
Studierende mit Vollstipendium (DAAD etc.), das Lebenshaltungskosten abdecktNein (Stipendienbescheinigung ersetzt Sperrkonto)

Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst und weder eine formelle Verpflichtungserklärung noch ein Vollstipendium hast, brauchst du ein Sperrkonto. Ausnahmen gibt es nicht.


Wie viel Geld musst du einzahlen?

Der Pflichtbetrag wird von der Bundesregierung festgelegt und jährlich angepasst, orientiert am BAföG-Höchstsatz.

JahrMonatlicher SatzJahresbetrag (12 Monate)
2026992 EUR/Monat11.904 EUR
2025992 EUR/Monat11.904 EUR
2024934 EUR/Monat11.208 EUR

Die 11.904 EUR decken 12 Monate Lebenshaltungskosten nach dem gesetzlich definierten Minimum. Das ist der Betrag, den die Botschaft bei deinem Visumsantrag auf dem Sperrkonto sehen muss.

Reichen 11.904 EUR zum Leben?

Die 992 EUR pro Monat sind das gesetzliche Minimum — kein komfortables Budget. Hier eine realistische Aufschlüsselung:

AusgabeMonatliche Kosten
Miete (WG-Zimmer)300—500 EUR
Krankenversicherung120—150 EUR
Lebensmittel200—250 EUR
Nahverkehr (oft im Semesterbeitrag enthalten)0—49 EUR
Handy und Internet10—20 EUR
Persönliche Ausgaben50—100 EUR
Gesamt680—1.069 EUR

In günstigen Städten (Ostdeutschland, kleinere Städte) reichen 992 EUR pro Monat. In teuren Städten wie München, Frankfurt oder Hamburg brauchst du zusätzliches Einkommen aus Nebenjobs oder Unterstützung von der Familie. Einen vollständigen Kostenüberblick findest du in unserem Studienkolleg-Kosten-Guide.

Praxisbeispiel: Eine Studentin in Halle (Saale) zahlt 250 EUR Miete für ein WG-Zimmer, 120 EUR Krankenversicherung und 200 EUR für Lebensmittel. Ihre Monatsausgaben liegen bei etwa 650 EUR — deutlich unter den 992 EUR. Ein Student in München mit 550 EUR Miete kommt schon auf 950 EUR, bevor persönliche Ausgaben dazukommen.


Sperrkonto eröffnen: Schritt für Schritt

Die Eröffnung eines Sperrkontos läuft komplett online. Du musst keine deutsche Bank persönlich besuchen. Der gesamte Prozess dauert 1—3 Wochen.

Schritt 1: Sperrkonto-Anbieter wählen

Mehrere deutsche Banken und Fintech-Unternehmen bieten Sperrkonten speziell für internationale Studierende an. Prozess und Gebühren sind ähnlich. Vergleiche:

  • Einrichtungsgebühr: 0 bis 89 EUR
  • Monatliche Kontogebühr: 0—5 EUR/Monat
  • Bearbeitungsgeschwindigkeit: Wie schnell der Bestätigungsbrief ausgestellt wird
  • Kundenservice: Verfügbarkeit in deiner Sprache
  • Zusatzleistungen: Manche bieten Krankenversicherungspakete oder reguläre Bankkonten an

Schritt 2: Konto online erstellen

Geh auf die Website des Anbieters und registriere dich. Du brauchst:

  • Einen gültigen Reisepass (Scan oder Foto)
  • Deine Zulassung zum Studienkolleg (falls bereits vorhanden — manche Anbieter erlauben die Eröffnung schon vor der Zulassung)
  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse)
  • Eine E-Mail-Adresse

Die Registrierung dauert 10—15 Minuten. Du erhältst eine Bestätigungs-E-Mail mit weiteren Anweisungen.

Schritt 3: Identität verifizieren

Die Identitätsprüfung ist nach deutschem Bankrecht (KYC — Know Your Customer) vorgeschrieben. Je nach Anbieter gibt es verschiedene Methoden:

  • Video-Identifizierung: Ein Live-Videoanruf, bei dem du deinen Reisepass zeigst. Dauert 5—10 Minuten
  • PostIdent: Verifizierung in einer Postfiliale (nur in Deutschland möglich)
  • eID: Elektronische Identifizierung für Länder mit kompatiblem Personalausweis

Die Video-Identifizierung ist die Standardmethode für Studierende, die sich aus dem Ausland bewerben.

Schritt 4: Den vollen Betrag überweisen

Nach der Verifizierung erhältst du die Bankdaten (IBAN) deines Sperrkontos. Überweise 11.904 EUR auf dieses Konto.

Überweisungsmethoden:

  • Internationale Banküberweisung (SWIFT): Die gängigste Methode. Deine Bank überweist EUR direkt. Dauer: 2—5 Werktage. Gebühren: 15—50 EUR je nach Bank
  • Online-Transferdienst: Währungstausch-Plattformen bieten oft bessere Wechselkurse und niedrigere Gebühren als traditionelle Banken. Dauer: 1—3 Werktage
  • Überweisung durch Eltern oder Sponsor: Das Geld muss nicht von deinem eigenen Bankkonto kommen. Ein Elternteil oder Sponsor kann direkt auf dein Sperrkonto überweisen

Wichtig: Die vollen 11.904 EUR müssen auf dem Konto ankommen. Wenn deine Bank Überweisungsgebühren vom Betrag abzieht, liegt der Kontostand unter dem Minimum — der Anbieter kann dann keine Sperrbescheinigung ausstellen. Überweise etwas mehr (z.B. 12.000 EUR), um Bankgebühren abzufangen, oder stelle sicher, dass Gebühren separat berechnet werden.

Schritt 5: Sperrbescheinigung erhalten

Sobald der volle Betrag eingegangen und verbucht ist, stellt der Anbieter die Sperrbescheinigung aus — die offizielle Bestätigung, dass dein Sperrkonto gedeckt ist. Das Dokument enthält:

  • Deinen Namen und deine Reisepassnummer
  • Den Kontostand (11.904 EUR)
  • Den monatlichen Freigabebetrag (992 EUR)
  • Die Kontaktdaten des Anbieters

Die Sperrbescheinigung erhältst du als PDF per E-Mail. Manche Anbieter verschicken zusätzlich eine gedruckte Version per Post. Dieses Dokument bringst du zu deinem Visumstermin mit.

Der gesamte Prozess von der Registrierung bis zur Sperrbescheinigung dauert 1—3 Wochen, abhängig davon, wie schnell deine Überweisung ankommt.


Was du zur Botschaft mitbringen musst

Bei deinem Visumstermin legst du die Sperrbescheinigung als Finanzierungsnachweis vor. Die Botschaftsmitarbeiter prüfen:

  1. Name auf dem Konto stimmt mit dem Reisepass überein
  2. Kontostand beträgt mindestens 11.904 EUR (oder den aktuellen Jahresbetrag)
  3. Das Konto ist bei einem anerkannten deutschen Anbieter
  4. Die Sperrbescheinigung ist aktuell (idealerweise innerhalb der letzten 3 Monate ausgestellt)

Manche Botschaften akzeptieren nur die gedruckte Sperrbescheinigung, andere auch das PDF auf Tablet oder Handy. Um sicher zu gehen: drucke das Dokument aus.

Was, wenn die Botschaft meinen Sperrkonto-Nachweis ablehnt?

Das kommt fast nie vor, wenn der Betrag stimmt und der Anbieter anerkannt ist. Die häufigsten Probleme:

  • Der Kontostand liegt knapp unter 11.904 EUR wegen Überweisungsgebühren — zahle die Differenz nach und fordere eine neue Bescheinigung an
  • Die Sperrbescheinigung ist älter als 3—6 Monate — fordere eine aktuelle beim Anbieter an
  • Der Name auf dem Konto stimmt nicht exakt mit dem Reisepass überein — kontaktiere den Anbieter zur Korrektur

Was nach der Ankunft in Deutschland passiert

Das Sperrkonto ist “ruhend”, solange du noch im Heimatland bist. Es wird erst aktiviert, nachdem du in Deutschland angekommen bist und deine deutsche Adresse angemeldet hast.

Schritt 1: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ankunft in Deutschland musst du deine Adresse beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) anmelden. Du erhältst eine Meldebescheinigung.

Schritt 2: Sperrkonto aktivieren

Schicke deine Meldebescheinigung an deinen Sperrkonto-Anbieter. Manche Anbieter verlangen zusätzlich eine Kopie deiner Aufenthaltserlaubnis. Sobald deine deutsche Adresse bestätigt ist, wird das Konto aktiviert.

Schritt 3: Monatliche Auszahlungen erhalten

Nach der Aktivierung gibt der Anbieter monatlich 992 EUR auf ein reguläres Bankkonto frei. Du brauchst dafür ein normales deutsches Girokonto.

  • Manche Sperrkonto-Anbieter bieten ein kostenloses Girokonto als Teil des Pakets an
  • Ansonsten eröffne ein Girokonto bei einer beliebigen deutschen Bank (die meisten bieten kostenlose Studentenkonten)
  • Die erste monatliche Zahlung kommt in der Regel 1—2 Wochen nach Aktivierung
  • Folgende Zahlungen kommen automatisch jeden Monat am gleichen Tag

Kann ich mehr als 992 EUR in einem Monat abheben?

Nein. Das monatliche Limit liegt fest bei 992 EUR. Das ist Absicht — der deutsche Staat will sicherstellen, dass das Geld für volle 12 Monate reicht. Bei einem Notfall kannst du keine zusätzlichen Mittel vom Sperrkonto abrufen.

Tipp: Wenn du in einem bestimmten Monat mehr als 992 EUR brauchst (z.B. für eine Mietkaution oder unerwartete Ausgaben), muss das zusätzliche Geld aus einer anderen Quelle kommen — Ersparnisse auf einem regulären Bankkonto, Nebenjob oder Familienunterstützung.


Was passiert nach 12 Monaten?

Nach 12 monatlichen Auszahlungen ist das Sperrkonto leer. An diesem Punkt:

  • Wenn du dein Studium fortsetzt (z.B. nach dem Studienkolleg an die Uni wechselst), brauchst du ein neues Sperrkonto mit weiteren 11.904 EUR für die Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis
  • Wenn du Deutschland verlässt, wird ein eventuelles Restguthaben auf dein reguläres Bankkonto überwiesen
  • Wenn du das Studienkolleg vorzeitig abschließt (selten), bleibt der Restbetrag bis zum Ende des 12-Monats-Zyklus gesperrt — es sei denn, du beantragst eine vorzeitige Auflösung

Sperrkonto fürs Studium verlängern

Die meisten Studienkolleg-Studierenden wechseln nach bestandener Feststellungsprüfung direkt an die Universität. Für die Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis verlangt die Ausländerbehörde in der Regel ein neues Sperrkonto oder einen gleichwertigen Finanzierungsnachweis für die nächsten 12 Monate. Der Ablauf ist identisch: 11.904 EUR einzahlen (oder den dann geltenden Jahresbetrag) und eine neue Sperrbescheinigung erhalten.


Was bei Visumsablehnung passiert: Der Erstattungsprozess

Wenn die deutsche Botschaft dein Visum ablehnt, kannst du das Sperrkonto auflösen und dein Geld zurückbekommen.

So funktioniert die Erstattung

  1. Kontaktiere deinen Sperrkonto-Anbieter und beantrage die Kontoauflösung
  2. Lege den Ablehnungsbescheid vor (das Schreiben der Botschaft)
  3. Gib dein Rücküberweisungskonto an (das Konto, auf das das Geld zurückgehen soll)
  4. Warte auf die Bearbeitung: Erstattungen dauern in der Regel 2—4 Wochen

Erstattungskosten

PostenTypische Kosten
Kontoauflösungsgebühr0—50 EUR
Internationale Überweisungsgebühr15—30 EUR
WechselkursverlustVariabel (abhängig von Kursänderungen)
Nettoerstattung11.824—11.889 EUR (von 11.904 EUR eingezahlt)

Du bekommst nahezu den vollen Betrag zurück. Die Hauptkosten sind die Einrichtungsgebühr (nicht erstattungsfähig) und eventuelle Überweisungsgebühren. Der Wechselkurs kann zu deinen Gunsten oder Ungunsten arbeiten, je nachdem, wie sich der Kurs zwischen Einzahlung und Erstattung entwickelt hat.

Praxisbeispiel: Ein Student aus Indien zahlt 11.904 EUR bei einem Kurs von 89 INR pro EUR ein. Sein Visum wird 6 Wochen später abgelehnt. Als die Erstattung eintrifft, steht der Kurs bei 90 INR pro EUR. Nach Gebühren von 65 EUR erhält er 11.839 EUR zurück — umgerechnet etwa 1.065.510 INR. Die Gebühren waren minimal; der Wechselkurs hat ihm sogar einen kleinen Gewinn in Rupien gebracht.


Sperrkonto vs. Verpflichtungserklärung: Was ist besser?

Es gibt zwei Wege, die finanzielle Absicherung für dein Studienvisum nachzuweisen. Das Sperrkonto ist der Standard, aber die Verpflichtungserklärung ist eine Alternative.

MerkmalSperrkontoVerpflichtungserklärung
Was ist das?Dein eigenes Geld auf einem gesperrten BankkontoEine rechtliche Bürgschaft durch einen Sponsor in Deutschland
Kosten für dich11.904 EUR (dein eigenes Geld, monatlich an dich zurückgezahlt)0 EUR (dein Sponsor übernimmt die Kosten)
Wer stellt es bereit?Du (der/die Studierende)Ein Sponsor mit ausreichendem Einkommen in Deutschland
Von allen Botschaften akzeptiert?JaJa, aber die Anforderungen an den Sponsor sind streng
RisikoMinimal — es ist dein GeldDer Sponsor haftet rechtlich für alle deine Kosten, inkl. Arztkosten und Abschiebungskosten
KomplexitätEinfacher Online-ProzessSponsor muss persönlich zur Ausländerbehörde, Einkommensnachweise vorlegen, eine rechtliche Verpflichtung unterschreiben
Wann sinnvollDu hast die Mittel verfügbarEin Verwandter oder Freund in Deutschland hat ein stabiles Einkommen und ist bereit, die rechtliche Verantwortung zu übernehmen

Warum die meisten Studierenden das Sperrkonto wählen

Das Sperrkonto ist einfacher, schneller und macht dich unabhängig von anderen. Die Verpflichtungserklärung erfordert einen Sponsor in Deutschland mit einem Nettoeinkommen von mindestens 1.800—2.000 EUR pro Monat (je nach Stadt), und der Sponsor übernimmt eine erhebliche rechtliche Haftung. Wenn du die 11.904 EUR aufbringen kannst, ist das Sperrkonto die bessere Option.

Die Verpflichtungserklärung ist nur dann sinnvoll, wenn du die 11.904 EUR wirklich nicht aufbringen kannst und einen engen Verwandten oder vertrauenswürdigen Kontakt in Deutschland hast, der bereit ist, für dich zu bürgen.


Typische Fehler, die du vermeiden solltest

Fehler 1: Weniger als 11.904 EUR überweisen

Wenn deine Bank Gebühren vom Überweisungsbetrag abzieht, liegt der Kontostand unter dem Minimum. Der Anbieter kann die Sperrbescheinigung erst ausstellen, wenn der volle Betrag auf dem Konto ist. Überweise immer etwas mehr als nötig oder stelle sicher, dass deine Bank die Gebühren separat berechnet.

Fehler 2: Das Konto zu spät eröffnen

Der gesamte Prozess (Registrierung, Verifizierung, Überweisung, Bestätigung) dauert 1—3 Wochen. Wenn du das Konto zwei Tage vor deinem Visumstermin eröffnest, hast du die Sperrbescheinigung nicht rechtzeitig. Starte mindestens 4—6 Wochen vor deinem Botschaftstermin.

Fehler 3: Kein reguläres Bankkonto in Deutschland eröffnen

Das Sperrkonto gibt monatlich 992 EUR auf ein Girokonto frei. Ohne Girokonto kannst du nicht an das Geld. Eröffne ein Studentenkonto, sobald du in Deutschland ankommst — oder wähle einen Sperrkonto-Anbieter, der ein Girokonto als Teil des Pakets anbietet.

Fehler 4: Davon ausgehen, dass das Sperrkonto alle Kosten deckt

Die 992 EUR pro Monat sind das Minimum für grundlegende Lebenshaltungskosten. Einmalige Ausgaben wie Mietkaution, Möbel oder der Semesterbeitrag sind nicht eingerechnet. Halte zusätzlich 1.000—2.000 EUR auf einem regulären Sparkonto bereit oder lass dir von der Familie für die Eingewöhnungskosten im ersten Monat helfen.

Fehler 5: Adresse nicht rechtzeitig nach Ankunft anmelden

Das Sperrkonto bleibt gesperrt, bis du deine deutsche Adresse (Meldebescheinigung) vorlegst. Wenn du die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt hinauszögerst, verzögert sich auch der Zugriff auf dein eigenes Geld. Melde dich innerhalb der ersten Woche nach Bezug deiner Unterkunft an.


Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich das Sperrkonto eröffnen — vor oder nach der Studienkolleg-Zulassung?

Eröffne es nach Erhalt deines Zulassungsbescheids vom Studienkolleg. Du brauchst den Zulassungsbescheid ohnehin für deinen Visumsantrag, und ein früheres Eröffnen bedeutet nur, dass dein Geld länger gebunden ist als nötig. Die typische Reihenfolge: Studienkolleg-Bewerbung, Zulassung erhalten, Sperrkonto eröffnen, Visum beantragen.

Können meine Eltern das Geld für mich einzahlen?

Ja. Die 11.904 EUR müssen nicht von deinem eigenen Bankkonto kommen. Ein Elternteil, Verwandter oder Sponsor kann das Geld direkt auf dein Sperrkonto überweisen. Das Konto läuft auf deinen Namen, und die monatlichen Auszahlungen gehen an dich.

Kann ich ein Sperrkonto aus jedem Land eröffnen?

Ja. Registrierung und Verifizierung laufen vollständig online. Studierende aus praktisch jedem Land können ein Sperrkonto eröffnen. Allerdings kann die internationale Geldüberweisung in Ländern mit strengen Devisenkontrollen (z.B. Iran, Nigeria, Bangladesch) schwieriger sein. In solchen Fällen muss eventuell ein zugelassener Währungstausch-Dienst genutzt werden oder ein Verwandter in einem anderen Land die Überweisung vornehmen.

Was passiert, wenn ich es mir anders überlege und nicht nach Deutschland gehe?

Wenn du dich entscheidest, nicht nach Deutschland zu gehen (und kein Visum beantragt oder erhalten hast), kannst du das Sperrkonto auflösen und eine vollständige Erstattung beantragen. Kontaktiere deinen Anbieter, reiche einen Auflösungsantrag ein, und das Geld wird innerhalb von 2—4 Wochen abzüglich eventueller Gebühren auf dein Ausgangskonto zurücküberwiesen.

Ist das Sperrkonto dasselbe wie ein normales deutsches Bankkonto?

Nein. Ein Sperrkonto ist ein spezielles, eingeschränktes Konto. Du kannst es nicht für tägliche Transaktionen, Kartenzahlungen oder Geldautomaten nutzen. Es gibt nur 992 EUR pro Monat auf dein reguläres Girokonto frei. Stell es dir als kontrolliertes Sparkonto vor — das Geld gehört dir, aber du greifst nach einem festen Zeitplan darauf zu.

Brauchen EU-Studierende auch ein Sperrkonto?

Nein. EU/EWR-Bürger (und Bürger der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins) brauchen kein Visum für ein Studium in Deutschland und daher auch kein Sperrkonto. Sie müssen trotzdem nachweisen, dass sie ihr Studium finanzieren können, aber ein regulärer Kontoauszug mit ausreichendem Guthaben reicht aus.

Beeinflusst ein Nebenjob meine Sperrkonto-Auszahlungen?

Nein. Deine Sperrkonto-Auszahlungen laufen unabhängig von deinem Beschäftigungsstatus weiter. Einkommen aus einem Nebenjob reduziert oder pausiert die monatliche Freigabe von 992 EUR nicht. Die beiden Einkommensquellen sind völlig unabhängig voneinander. Ein Nebenjob gibt dir einfach zusätzliches Geld neben der Sperrkonto-Auszahlung.

Kann ich das Sperrkonto für meine Studienkolleg-Stipendienbewerbung nutzen?

Sperrkonto und Stipendienbewerbung sind getrennte Prozesse. Ein Stipendium kann den Bedarf an einem Sperrkonto verringern oder ganz aufheben, wenn es deine vollen Lebenshaltungskosten abdeckt und die Stipendienbescheinigung von der Botschaft als Finanzierungsnachweis akzeptiert wird. Teilstipendien ersetzen das Sperrkonto in der Regel jedoch nicht — du müsstest trotzdem die vollen 11.904 EUR einzahlen (oder die Differenz zwischen Stipendienbetrag und dem erforderlichen Jahresminimum).


Deine nächsten Schritte

  1. Erst die Studienkolleg-Zulassung abwarten. Das Sperrkonto kommt nach der Zulassung, nicht davor
  2. Sperrkonto-Anbieter vergleichen nach Gebühren, Bearbeitungsgeschwindigkeit und Zusatzleistungen (Girokonto, Krankenversicherungspakete)
  3. Die vollen 11.904 EUR überweisen plus Puffer für Überweisungsgebühren (12.000 EUR senden, um sicher zu gehen)
  4. Sperrbescheinigung erhalten und für den Visumstermin ausdrucken
  5. Studienvisum beantragen mit Sperrbescheinigung, Zulassungsbescheid und allen weiteren erforderlichen Unterlagen
  6. Nach der Ankunft: Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden, Sperrkonto aktivieren und reguläres Girokonto eröffnen

Das Sperrkonto ist keine Gebühr und keine Strafe — es ist dein eigenes Geld, das auf einem kontrollierten Konto liegt und dir jeden Monat zurückgezahlt wird. Die Einzahlung fühlt sich zunächst nach einer großen Summe an, aber jeder Euro kommt zu dir zurück. Starte den Prozess, sobald du deinen Zulassungsbescheid hast, und plane mindestens 4 Wochen Vorlauf vor deinem Visumstermin ein.

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